0335 - 542635  Markendorfer Str. 27 - 15234 Frankfurt (Oder)

Impressum / Disclaimer
Anbieterkennzeichnung gem. §5 Telemediengesetz (TMG)

Tierarztpraxis Prejawa
Tierarzt für Kleintiere
Inh. Susann Hülß

Markendorfer Str. 27
15234 Frankfurt (Oder)

Tel.: +49 (0)335 / 54 26 35
EMail: info [at] tierarzt-prejawa [.] de

USt-ID gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz:
DE 349432781

Berufsbezeichnung:
Tierarzt - verliehen in Deutschland

Zuständige Aufsichtsbehörde, Kammer und Schlichtungsstelle:
Landestierärztekammer Brandenburg
Ringstr. 1010
15236 Frankfurt (Oder)

Tel. +49 (0)335 5 21 77 50

www.ltk-brandenburg.de

Berufsrechtliche Regelungen:
Berufsordnung der Landestierärztekammer Brandenburg - einzusehen auf http://www.ltk-brandenburg.de/satzung1.html unter "Berufsordnung"
Ergänzende Informationen gem. §§ 2 - 4 der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer (DL-InfoV)


Werte Patientenbesitzer,

seit dem 17.05.2010 sind auch Tierärzte verpflichtet, die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) umzusetzen. Diese Verordnung dient dem Verbraucherschutz und regelt Inhalt, Umfang und Art der Informationen, die ein Dienstleistungserbringer zur Verfügung stellen muss.

Die nachfolgenden Informationen ergänzen die Informationen der Anbieterkennzeichnung gem. §5 TMG.

Berufshaftpflicht:
ALTE LEIPZIGER
Alte Leipziger-Platz 1
61440 Oberursel (Taunus)

Geltungsbereich: Deutschland und EU-Ausland, Kleintiere und Notfälle bei Großtieren

Grundlage der Leistungsvergütung:
Grundlage für die Leistungsvergütung bildet die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der jeweils aktuellen Fassung, einzusehen unter: http://www.gesetze-im-internet.de/got/BJNR169100999.html


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierarztpraxis Prejawa (AGB):

1. Frau Hülß und Ihr Praxisteam verpflichten sich, die ihnen anvertrauten Patienten nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln.
2. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag, d.h. dem Patientenbesitzer steht das Bemühen um einen Behandlungserfolg zu.

Das Erstellen von Röntgenbildern wird hinsichtlich der Anfertigung, d.h. der Erzeugung eines auswertbaren Bildes, nicht hinsichtlich der Interpretation als Werkvertrag geregelt.

Das vollständige Entfernen der Keimdrüsen im Rahmen einer Kastration wird ebenfalls als Werkvertrag geregelt, jedoch nicht hinsichtlich einer komplikationslosen Operation.

3. Durch Konsultation der Tierarztpraxis Prejawa und der Übernahme der Behandlung des Patienten, wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Eine schriftliche Bestätigung ist nicht erforderlich.

4. Der Tierbesitzer ist der rechtmäßige Eigentümer des Tieres. Der Auftraggeber ist die Person, die die tierärztliche Leistung in Auftrag gibt, d.h. das Tier in der Tierarztpraxis Prejawa zur Behandlung vorstellt. In der Regel sind Tiereigentümer und Auftraggeber identisch. Sollte dies nicht der Fall sein, so versichert der Auftraggeber, die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der Behandlung zu haben. Dies gilt auch für eine gegebenenfalls notwendige Euthanasie. Ist dem nicht so, so ist dies vor Behandlungsbeginn mitzuteilen. Minderjährigen ist der Abschluss eines Behandlungsvertrags nur nach vorheriger Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten und der Tierarztpraxis Prejawa gestattet.

5. Die Kosten für die tierärztliche Leistung, Arzneimittel, Futtermittel, Heilmittel und alle weiteren Leistungen sind nach jeder Behandlung sofort bar oder per EC-Karte zu zahlen. Ist der Auftraggeber dazu nicht im Stande, ist dies VOR Behandlungsbeginn mitzuteilen.

Das Erstellen eines Kostenvoranschlags ist nur wage möglich, NICHT bindend und kann am Behandlungsende deutlich abweichen.

6. Im Zahlungsverzug werden eingehende Zahlungen erst auf die Zinsen, dann auf etwaige Kosten und dann auf die Hauptschuld verbucht.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige Angaben zum vorgestellten Patienten zu machen, vor allem hinsichtlich Dauer der Beschwerden, Vorbehandlungen und Medikamentenunverträglichkeiten sowie zu Untugenden, die zur Gefährdung des Praxispersonals, andere Patienten oder der Praxiseinrichtung führen könnten.

8. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht werden.

9. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiterhin, frühzeitig Angaben über postoperative Komplikationen oder ausbleibende Therapieerfolge zu machen.

10. Tierärztliche Anweisungen sind einzuhalten.

11. Die Ausgabe von Behandlungsberichten, Laboruntersuchungen, Röntgenbildern ect. Ist grundsätzlich möglich, erfolgt jedoch nur als Kopie. Die anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber.

12. Frau Hülß haftet für Sach-, Tier- und Vermögensschäden uneingeschränkt, wenn er oder seine Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.

Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf den Verkehrswert vor Behandlungsbeginn. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Menschen.

13. Im Falle von Schäden ist Frau Hülß zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

14. Frau Hülß haftet bei Ankaufsuntersuchungen, Zuchttauglichkeitsuntersuchungen oder Untersuchungen auf vererbbare Erkrankungen hinsichtlich aller Formen der Fahrlässigkeit sowie Vorsatz in vollem Umfang. Die Haftungssumme ist auf den materiellen Gegenwert zum Zeitpunkt der Vorstellung begrenzt und dieser ist vor Untersuchungsbeginn vom Auftraggeber zu nennen und schriftlich festzuhalten. Weiterhin ist der Untersuchungszweck vor Untersuchungsbeginn zu nennen und schriftlich festzuhalten, sowie Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung.

15. Gekaufte Arznei-, Futter- und Heilmittel können aus Gründen der Qualitätssicherung nicht zurückgenommen werden.

16. Arznei-, Futter- und Heilmittel, die auf Wunsch des Auftraggebers bestellt wurden sind abzunehmen.


Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Gerichtstand:
Frankfurt (Oder)

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